In der Hofanlage von Margit und Bernhard Scheder und im Familiengarten von Sarah und Klaus Scheder
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Gemeinderat Martin Ament führte in seiner Rolle als Rechnungsprüfer in die Sichtung des Rechnungsprüfungsberichts ein. Er stellte dem Gemeinderat die Auffälligkeiten vor. Kämmerer Rene Borchardt konnte die Punkte gewohnt souverän beantworten.
Zu den Kosten des Kindergartens fiel zum Beispiel auf, dass diese in den vergangenen Jahren stark schwankten. Da eine Varianz von etwa 100.000 Euro zu beobachten sei, wollten die Rechnungsprüfer die Hintergründe dazu erklärt haben. Borchardt konnte gleich mehrere Gründe dafür vortragen. Die Kosten hängen nämlich von folgenden, nicht immer exakt zu planenden Faktoren ab: Anzahl der betreuten Kinder. Einführung bzw. Abschaffung von Leitungs- und Verwaltungsboni für die Trägerschaft und weiterer gesetzlicher Regelungen. Schließlich schlug auch ein Beitragssatz zur Corona Pandemie zu buche. Laut Borchardt alles schwer vorhersehbare Ereignisse.
Auch zur Gebührensatzung der Feuerwehr gab es Fragen. Der Kämmerer wies darauf hin, dass zuerst entschieden werden müsse, ob der neu angeschaffte Schlauchwagen der Lülsfelder Wehr kostentechnisch dem Tragkraftspritzenfahrzeug oder dem Mannschaftswagen zugeordnet werden soll. Gemeinderat Jürgen Landauer konnte in seiner Rolle als erster Kommandant mögliche Einsatzszenarien darlegen. Der Kämmerer schlug vor, die Entscheidung zu vertagen, so dass das Gremium sich dazu noch beraten könnte.
Haushalt schließt mit Überschuss ab.
Der Kämmerer beantwortete alle weiteren Fragen, bedankte sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und leitete direkt zur Jahresrechnung 2020 über. Hier lag der Verwaltungshaushalt bei rund 1,5 Millionen Euro. Zusammen mit dem Vermögenshaushalt in Höhe von etwa 970.000 Euro ergibt sich eine Gesamtsumme von knapp 2,47 Millionen Euro.
Erfreut vermeldete Borchardt noch, dass ein Überschuss in Höhe von 216.956,34 Euro erzielt wurde. Die Gemeinderäte gaben darauf hin die Jahresrechnung 2020 einstimmig und vorbehaltlos frei.
Sowohl dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und seitlichem Carport auf Fl. Nr. 472/1 und 472 als auch dem Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen Fl. Nr. 472/5 jeweils in der Gemarkung Lülsfeld stimmten die Räte einstimmig zu. In den Bauplänen enthaltene Besonderheiten wie zum Beispiel anthrazitfarbige Dacheindeckung oder Grenzbebauung mit dem Carport wurden akzeptiert. Schließlich wurde jeder Punkt bereits in der Vergangenheit auf anderen Bauplätzen genehmigt.
Außerdem gaben sie noch ihr Ok für die Förderung zur Innenentwicklung für die Lülsfelder Flurnummer 59 in der Rimbacher Straße. Mit dem Budget wird die Außendämmung eines seit Jahrzehnten ungedämmten Backsteinhaus unterstützt.
Der Rat stimmte schließlich noch für die Erneuerung der alten Sirenenanlagen unter Vorbehalt einer Förderung. Sirenen, die nicht gefördert werden, werden dann nur mit einem neuen Sirenensteuergerät ausgerüstet. Die Förderung wird aktuell vom Land Bayern in Aussicht gestellt. Neue Anlagen sollen es zukünftig zum Beispiel im Katastrophenfall ermöglichen die Einwohner flächendeckend und zeitgleich über mögliche Gefahrenlagen zu informieren. In den vergangenen Jahren musste dafür zum Beispiel die Feuerwehr mit einem Fahrzeug mit Sprechanlage durch die Orte fahren.

Fronleichnamsprozession der Pfarrei St. Ägidius.
Fotos: Carolin Brendler
Der Helferkreis Gerolzhofen organisierte für etwa 50 Ukrainekinder mit Müttern einen Nachmittag auf der der Alpakaweide in Brünnau. Dort durften die Tiere gestreichelt und und Pferde geritten werden. Die Kinder bastelten und es standen Getränke sowie Essen kostenlos zur Verfügung.
Irina Nazarova war die Dolmetscherin.
Zahlreiche freiwillige Helfer und Spender waren im Einsatz.
Der Helferkreis Gerolzhofen mit Sponsoren (Getränke, Bratwürste Weck und Bus) mit dem 2. Bürgermeister Erich Servatius. Fred Sessler (Musik). Erlebnishof Hein und Kathi Pächter Brünnau (Pferde). Alpakagruppe Brünnau mit Familie Schulz und Oli (Kuchen, Kaffee, und Organisation). Geschenke von Christin und Michael. Die Sonne brannte bei 31 Grad Celsius.
Für Alle ein Nachmittag zum Entspannen und Erholen.
Knapp 40 Mitglieder des SV Germania Lülsfeld konnten in den vergangenen zwei Jahren auf ein Jubiläum ihrer Mitgliedschaft zurückschauen.
Der Verein, vertreten von Vorstand Oliver Herrmann und seinem Stellvertreter Holger Braun bedankte sich nun für ihre Treue in Form einer kleinen Feier.
Besonders herausragend ist das Jubiläum von Richard Bördlein, der seit 1950 Mitglied des SV G ist. Damit hat er die 70 Jahre bereits überschritten.
Zusammen kommen die Anwesenden auf 570 Jahre. Einige in diesem Zeitraum gemachten Erfahrungen und Anekdoten wurden an diesem Abend gerne weiter gegeben.
Von links (Mitgliedschaftsjahre in Klammern): Nicole Markert (30); Tanja Braun (30); Detlev Triphan (40); Magda Bördlein (50); Richard Bördlein (70); Julia Hartmann (20); Joachim Göpfert (20); Hannelore Herbig (50); Ewald Weissenseel (30); Edith Schoder (50); Thomas Fick (30); Reinhold Anger (50); Renate Anger (50); Alfred Finster (40); Ruth Zink (10); Oliver Herrmann (erster Vorstand); Holger Braun (zweiter Vorstand); Thomas Heinrichs (erster Bürgermeister)



Hinweis zur Beflaggung auf Halbmast,
aus Anlass des Trauergottesdienstes in Garmisch-Partenkirchen zum Gedenken der Opfer des Zugunglücks vom 03.06.2022 hat
der Bayerische Ministerpräsident die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern angeordnet.
Ihre Gemeinde Lülsfeld
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Beantragung eines ELSTER Zugangs – Dies ermöglicht Ihnen die Daten zur Grundsteuerermittlung „online“ zu übermitteln!
- Die Registrierung kann ab sofort beantragt werden! (Bearbeitungszeit bis ca. 14 Tage)
https://www.elster.de/eportal/start
Bitte nehmen Sie Ihre Identifikationsnummer der letzten Steuererklärung zur Hand, diese wird zur Registrierung benötigt
- Die Daten zur Grundsteuerermittlung kann frühestens ab dem 1. Juli 2022 gestartet werden, die jeweiligen Erklärungen müssen bis zum 31. Oktober von Ihnen oder vom Steuerberater übermittelt werden!
https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
Mit diesem Video können Sie sich bereits heute informieren, bitte beachten Sie auch die Hinweise der Medien.
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Thomas Heinrichs
1.Bürgermeister
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter
www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie spätestens ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:
089 – 30 70 00 77
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt derzeit einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
folgende wichtige Informationen zur neuen Asphaltdecke in der Schallfelder Straße:

- Am Freitag wurde der neue Asphalt aufgebracht
- Die Straßensperrung bleibt nach jetzigen Stand bis Mittwoch bestehen, Anwohner können Ihre Grundstücke bereits heute befahren!
- Am Dienstag 07. Juni sind noch Restarbeiten vorgesehen
Bei neuen Erkenntnissen werde ich diese schnellstmöglich mitteilen.
Ihr Bürgermeister



Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
folgende wichtige Informationen zur neuen Asphaltdecke in der Schallfelder Straße:
- Die Bushaltestelle der Grund- und Mittelschule, wurde nach Informationen aus dem Bauamt des Landkreises Schweinfurt auf die Bushaltestelle in die Hauptstraße verlegt.
- Das Busunternehmen, Schule, Lehrer und Kinder wurden bereits benachrichtigt.
- Heute und Dienstag werden die Vorarbeiten zur Maßnahme durchgeführt
- Ab Mittwoch sind Fräsarbeiten vorgesehen
- Donnerstag, wird die Straße gereinigt und vorbeschichtet
- Achtung: Die Vorbeschichtung darf auf keinen Fall befahren oder von Fußgänger betreten werden, die Abdrücke bleiben auf dem Schuhwerk und auf die begangenen Flächen erhalten
- Am Freitag ist geplant den neuen Asphalt aufzubringen
- Sollte die Maßnahmen ohne Verzögerung ablaufen, könne die Straßensperrung bereits am Wochenende aufgehoben werden!
Bei neuen Erkenntnissen werde ich diese schnellstmöglich mitteilen.
Ihr Bürgermeister
Verkehrsbehinderungen wegen Bauarbeiten Kreisstraße SW 43 in der Ortsdurchfahrt Lülsfeld ab Montag, 30. Mai 2022, voll gesperrt!
Eine Umleitung ist ausgeschildert Landkreis Schweinfurt.
Die Schallfelder Straße (Kreisstraße SW 43) in der Ortsdurchfahrt Lülsfeld wird am Montag, 30. Mai, bis voraussichtlich 10. Juni 2022 aufgrund von Deckenbauarbeiten für den Verkehr voll gesperrt.
Die Sperrung erstreckt sich von der Einmündung Järkendorfer Straße bis zum Betriebsgelände der ÜZ Mainfranken am Ortsausgang Richtung Schallfeld.
Die örtliche Umleitung erfolgt über Schallfeld und Frankenwinheim. Die ÜZ Mainfranken ist in diesem Zeitraum von Schallfeld kommend zu erreichen.
Der Landkreis Schweinfurt weist auf die Bauarbeiten und auf die örtliche Umleitung hin und bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderungen.
Landkreis Schweinfurt
Gemeinde Lülsfeld



