Die Pachtverträge für die gemeindlichen Schafweide- und Grünlandflächen in den Gemarkungen Lülsfeld und Schallfeld laufen zum 30.09.2024 aus.
Die Gemeinde Lülsfeld verpachtet ab 01.10.2024 bis zum 30.09.2026 zu den bekannten Pachtbedingungen der Gemeinde Lülsfeld, nachfolgend genannte Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Die Pachtdauer wurde an die laufenden Pachtverträge in der Gemeinde angepasst. Die Verpachtung der Flächen erfolgt an Land- und Tierwirte und ist nicht an den Betriebssitz innerhalb der Gemeinde gebunden.
Die Vergabe der Pachtgrundstücke erfolgt ausschließlich an Landwirte, die ihre Siebenergebühren beglichen haben. Angebote sind schriftlich bis spätestens 27.08.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen, im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Briefumschlag ist mit der Aufschrift „Schafweidepacht Schallfeld“ zu kennzeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die auf ein Höchstgebot ein pauschales Nachgebot enthalten, unzulässig sind. Sollten entsprechende Gebote abgegeben werden, wird nicht nur dieses Nachgebot nicht berücksichtigt, sondern das gesamte Gebot bleibt unberücksichtigt. Die Gemeinde behält sich vor, die Flächen erneut auszuschreiben oder einem zweckgebundenen Bieter zu vergeben, falls der gewünschte Pachtzins nicht erreicht wird oder die Bewirtschaftung nicht dem vorgesehenen Zweck dient.
Gemeinde Lülsfeld