Grundstücksverpachtung
Die Gemeinde Lülsfeld verpachtet ab 01.10.2024 bis zum 30.09.2026 zu den bekannten Pachtbedingungen der Gemeinde Lülsfeld in der Gemarkung Schallfeld, nachfolgend genannte Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung:
Gemarkung Schallfeld Die Verpachtung erfolgt an Land- und Tierwirte mit Betriebssitz in Schallfeld und Lülsfeld.
Die Pachtdauer wurde den laufenden Pachtverträgen in der Gemarkung Schallfeld angepasst.
Die Vergabe der Pachtgrundstücke erfolgt ausschließlich an Landwirte, die ihre Siebenergebühren beglichen haben.
Angebote sind schriftlich bis spätestens 27.08.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen, einzureichen. Der Briefumschlag ist mit der Aufschrift „Grundstückspacht Schallfeld“ zu kennzeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die auf ein Höchstgebot ein pauschales Nachgebot enthalten, unzulässig sind.
Sollten entsprechende Gebote abgegeben werden, wird nicht nur dieses Nachgebot nicht berücksichtigt, sondern das gesamte Gebot bleibt unberücksichtigt.
Die Gemeinde behält sich vor, bei Nichterreichen des gewünschten Pachtzinses oder fehlenden Angeboten für die einzelnen Grundstücke, die Flächen auch an Landwirte mit Betriebssitz außerhalb der Gemeinde zu vergeben.
Gemeinde Lülsfeld