Die Gemeinde bittet deshalb Personen aus beiden Ortsteilen Lülsfeld und Schallfeld, die an der Übernahme des Schöffenamtes interessiert sind oder andere, geeignete Personen
vorschlagen möchte, sich bis zum 20.April 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen,
Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen, Bürgerservice, Selina Thurn, Tel.: 09382/607-34
Amtsperiode 2024 bis 2028.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,
Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sind.
Ihre Gemeinde