Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg
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Energiesicherheit, Wind- und Sonnenenergie

11/2024
Begriffserklärung zum WK61 - Rückmeldung vom Planungsverband
Die bestehenden Windgebiete, wie auch dem WK61 (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) des Regionalplans (6. VO, 2014) haben weiterhin Bestandskraft. Sie wurden zudem durch die bayerische Staatsregierung im Mai 2024 zu Beschleunigungsgebieten im Solarpaket 1 erklärt (gem.§ 6a WindBG, am 20.05.2024 in Kraft). Damit werden bestehende Windenergiegebiete unmittelbar (ohne weitere Veranlassung) als Beschleunigungsgebiete im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anerkannt. Für sie gelten so Erleichterungen für das Zulassungsverfahren von WEA v.a. hinsichtlich der Anforderungen zum Artenschutz.
Ein aktueller Pressebericht (Man Post) der letzten Planungsausschusssitzung vom 23.10.24 https://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/neue-flaechen-fuer-windenenergie-main-rhoen-wird-vorgaben-wohl-uebererfuellen-art-11638608


Standpunkt der Gemeinde Lülsfeld zu Abständen zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen

Die Gemeinde Lülsfeld setzt sich weiterhin für einen ausreichenden Schutzabstand zwischen Wohngebieten und geplanten Windkraftanlagen ein. Dieser Abstand soll den gesetzlichen Mindestabstand von 800 Metern deutlich übersteigen. Um die Lebensqualität und den Schutz der Anwohner zu gewährleisten, strebt die Gemeinde eine Pufferzone von mindestens 900 Metern an.

Hintergrund und Beschlüsse

Im Rahmen der langfristigen Entwicklungsplanung der Gemeinde beschloss der Gemeinderat am 23. März 2021 die zweite Änderung des Flächennutzungsplans. Zwischen dem 11. April 2022 und dem 11. September 2023 fanden dazu umfangreiche Beteiligungsverfahren statt, bei denen Einwände von Behörden, Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen berücksichtigt wurden. Die aktualisierte Fassung des Flächennutzungsplans wurde schließlich am 19. September 2023 mit Beschluss des Gemeinderats festgestellt und vom Landratsamt Schweinfurt mit Bescheid vom 27.10.2023 genehmigt.

Flachennutzungsplan
 

Bild, 2. Änderung des Flächennutzungsplans, vom 09.01.2024

In einem Gespräch am 18. Dezember 2023 mit Vertretern des Projektentwicklers ABO-Energy, betonte die Gemeinde ihre Forderung nach einem erweiterten Abstand. Der Gemeinderat fordert ausdrücklich die Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstands von 800 Metern plus weiterer Reserve – vorzugsweise mindestens 900 Meter – zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen.

Geplante Windkraftflächen und Suchräume

Am 19. Dezember 2023 entschied das Gremium, keine weiteren Flächen für Suchräume an den Regionalverband zu melden und lehnte eine Erweiterung der Windkraftfläche WK61 ab. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass das WK61 in der Gemarkung Lülsfeld und Schallfeld nicht erweitert werden sollte, um den größtmöglichen Abstand zur geplanten Wohnbebauung beizubehalten. In einem Schreiben vom 4. Januar 2024 an den Regionalverband bekräftigte die Gemeinde Lülsfeld, dass gesetzliche Abstände keinesfalls unterschritten werden dürfen und, zum Schutz der Anwohner, eher noch zu vergrößern seien.

Ubersicht

Schutzabstände und aktuelle Entwicklungen

Zum Schutz der Anwohner und im Interesse des Gemeinwohls fordert die Gemeinde für das Wohnhaus an der Lülsbachmühle eine Mindestdistanz von 500 Metern und zur Wohnbebauung innerhalb der Orte einen Mindestabstand von 800 Metern plus einer weiteren Reserve – vorzugsweise mindestens 900 Meter – zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen.

Der Bürgermeister betont, dass er alle planerischen Mittel ausgeschöpft hat, um den Flächennutzungsplan an die Schutzanforderungen anzupassen.

Abstande zu WK

Übersichtsbild, Vorschlag ABO Energy, Abstände in der Gemeinde Lülsfeld, Stand 29.08.2024

Am 27. Oktober 2024 wandte sich die Gemeinde erneut an den Regionalverband, um den aktuellen Bearbeitungsstand zu erfragen. Dabei betonte sie nochmals, dass ein Mindestabstand von 800 Metern nicht unterschritten werden darf. Der relevante Abstand richtet sich nach dem nächstgelegenen Baugrundstück und dem äußersten Rand des Vorbehaltsgebiets.

Der derzeitige Abstand zum geplanten Standort der Windkraftanlage WEA 3 beträgt rund 900 Meter. Die Gemeinde steht entschlossen hinter dieser Distanz und wird von dieser Position nicht abrücken. Sie appelliert an die Eigentümer der betroffenen Grundstücke in der Gemarkung Schallfeld, auf die Einhaltung dieser Abstände zu achten und keine weiteren Annäherungen an Wohngebiete zuzulassen!

Mit dieser klaren Position verfolgt die Gemeinde ihr Ziel, die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu schützen.

 
10/2024
„ABO Energy“ plant am 28.10. mit seiner Website online zu gehen!
 

Zeitplan

April 2024 ABO Energy stellt den Gemeinderäten von Frankenwinheim und Lülsfeld die erneuten Planungsabsichten vor
Ab Mitte 2024 Vorbereitung des Genehmigungsantrages und Erstellung diverser Fachgutachten (z.B. Schall- und Schattengutachten)
Vorauss. 1. Halbjahr 2025 Information der Bürger*innen bei einer Infomesse
Vorauss. 1. Halbjahr 2025 Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark Geiersberg
Vorauss. 2026/27 Erhalt der Genehmigung
Vorauss. 2028 Bau und Inbetriebnahme des Windparks Geiersberg
 
Am Montag, den 14.10.2024 trafen sich die Bürgermeister der Stadt Gerolzhofen sowie der Gemeinden Frankenwinheim und Lülsfeld zu einem gemeinsamen Gespräch mit AboEnergy. 

AboEnergy möchte mit der Stadt und den Gemeinden im gemeinsamen Austausch stehen.

Sobald Gutachten und Genehmigungen vorliegen, werden diese veröffentlicht:  www.windpark-geiersberg.de

Auf der Homepage besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eigene Fragen zu stellen, AboEnergy wird diese beantworten.

Eine Bürgerinformationsveranstaltung durch AboEnergy soll Anfang nächsten Jahres 2025 erfolgen, sobald die Gutachten ausgewertet sind. Auf die Frage der Abstände wird AboEnergy ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Aktuell laufen noch die Planungen und Gutachten, daher sind die Abstände noch nicht final. Unsere Forderung deutlich über den gesetzlichen zumutbaren Mindestabständen zu gehen besteht immer noch, von den Kommunen.

Die Genehmigungsplanung und die Behörden- und Öffentlichkeitbeteiligung sollen im ersten Halbjahr 2025 starten.

Vorinformationen, Stand 02.10.2024:

ABO Energy teilte mit, dass in den nächsten 14 Tagen, auf der Website www.windpark-geiersberg.de die Entwicklung zum WK61 regelmäßig veröffentlicht wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.

Aktuell werden Windmessung mithilfe eines LiDAR-Gerätes durchgeführt, die ein Jahr lang dauern wird. Die Abkürzung LiDAR steht für „Light detection and ranging“ und bezeichnet eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mittels Laserstrahlen.

Das LiDAR-Messverfahren ist weniger aufwendig, weil es keines hohen Messmastes bedarf, um die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bestimmen.

Aktuell sind bis zu 4 Windräder auf dem WK61 geplant. Als Anlagentyp wurde uns Nordex N175 mit einer Nabenhöhe von ca. 179 Meter mitgeteilt.

Die Gemeinde Lülsfeld baut selbst keinen eigenen Windpark auf dieser Fläche des WK61.  Diese Flächen wurden von Flächeneigentümern an ABO Energy verpachtet! Die Gemeinde besitzt keine eigenen Flächen, die zur Verpachtung für den Windpark geeignet sind.

Die Gemeinde Lülsfeld wurde von den Kerneigentümer nicht als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger im Enstehungsprozess eingebunden. Nach Gesprächen mit ABOEnergy wurde uns zugesichert mit der eingerichteten Website die Transparenz (ab der Freischaltung der Homepage) sicherzustellen.

 
08/2024

„Die Gemeinde strebt einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung als Puffer zur Windkraft an. Dieser Puffer soll deutlich über den gesetzlich zumutbaren Mindestabständen liegen. Das Gremium der Gemeinde Lülsfeld entscheidet sich, keine weiteren Suchraumflächen zu melden und die Erweiterung der WK61 abzulehnen. Die gesetzlichen Abstände sind nicht zu unterschreiten und zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen. Darüber hinaus nutzt die Gemeinde alle verfügbaren planerischen Möglichkeiten, zur Anpassung des Flächennutzungsplans und der Berücksichtigung von Schutzaspekten. Zum Abstandspuffer zwischen Wohnhaus der Lülsbachmühle bitten wir darum, 500 Meter einzuhalten und eine potenzielle Erweiterungsfläche als hinfällig zu betrachten.“

Gemeldet durch die Gemeinde Lülsfeld im Januar 2024. An die Regierung von Unterfranken, Regionsbeauftragte für die Region Main-Rhön

Übersichtsplan: Flächenplanung der Gemeinde, zur angedachten Windkraftanlage im Gemeindegebiet Lülsfeld, Gemarkung Schallfeld.

2024 WK 61

 
07/2024
Die Gemeinde erstellte einen Leitfaden für Photovoltaik- Freiflächenanlagen https://nextcloud.ament-it.de/index.php/s/nwrHeW8FiXccSTH. Mit der Aufstellung des Leitfadens möchte die Gemeinde eine transparente Entscheidungsgrundlage aller Akteure sowie Antragssteller bzw. Betreiber schaffen. Vorallem landwirtschaftliche Flächen mit geringem Ertrag eignen sich für Photovoltaikanlagen. Im Amtsblatt wurden die Bürgerinnen und Bürger informiert, dass es vor allem in der Gemarkung Schallfeld einen Standortdruck gibt. Ein Projektentwickler möchte ein Gebiet 10 ha oder größer entwickeln. Die Gemeinderäte wurden in einer der letzten Sitzung informiert.
 
06/2024

Neuigkeit zur Windkraft, im Vorbehaltsgebiet WK61

In einer nichtöffentlichen Flächeneigentümerversammlung wurde die Gemeinde durch ABO-Wind über die Sicherung von Kernflächen informiert. Weitere Details wurde im Pressebericht der Main Post am 17.05.2024 veröffentlicht. Abo-Wind teilte mit, dass bis zur Umsetzung der Maßnahme nun Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird und man hofft, dass die Gemeinden die Maßnahmen zur Windkraft unterstützt. Nach Aussage von ABO-Wind soll eine Beteiligung der Gemeinden mit 0,2 Cent pro Kilowattstunden erfolgen, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger an die Wertschöpfung teilzuhaben.

04/2024
Alle Flächeneigentümer wurden von ABO-Wind zur Eigentümerversammlung für das Windvorhaben "Geiersberg" eingeladen. Die Veranstaltung wurde im Gasthaus zur Sonne in Frankenwinheim am 25. April 2024 durchgeführt. Fast alle 50 Flächeneigentümer sind erschienen und wurden durch ABO-Wind zu den Verträgen informiert. Es sollen weitere Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit folgen. Nach aktueller Information könnte der Windpark bis 2027/2028 in Betrieb genommen werden.
 
04/2024
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde der Gemeinderat von ABO-Wind (Projektierer zum Windpark) informiert. Die Flächeneigentümer haben sich mit ABO-Wind geeinigt und es wurden die wichtigsten Verträge von den Kerneigentümer unterzeichnet. Somit haben die Kommunen es nicht geschafft, eigener Herr des Verfahrens zu sein. In den nächsten Tagen sollen alle 50 Flächeneigentümer zum WK61 informiert werden.
 
02/2024

Die zweite Informationsveranstaltung für Flächeneigentümer im WK61 fand am Mittwoch, den 28.02.2024, in Lülsfeld statt. Es wurden alle Grundstückseigentümer im WK61 zu dieser Veranstaltung eingeladen, jedoch waren die Vertreter der Gemeinden, insbesondere die Bürgermeister von Frankenwinheim, Lülsfeld und Gerolzhofen, nicht gewünscht.

Nach den Informationen war es ein weiterer Versuch, um den Großteil der Grundstückseigentümer über die Pläne und potenziellen Auswirkungen der Windkraftprojekte zu informieren. Es bleibt zu hoffen, dass durch diese Information die Gleichbehandlung und auch zukünftige Pachtzahlungen aller Grundstückseigentümer im WK61 sichergestellt wurde.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Windkraft nicht nur potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt und Mitmenschen haben, sondern auch zur regionalen Wertschöpfung beitragen kann. Zudem kann die Einbindung der Bürger und Gemeinden in den Entscheidungsprozess, die Akzeptanz und das Engagement für solche Projekte erhöhen, um auch zukünftig Entwicklungen zu ermöglichen.

Derzeit hat die Gemeinde keine direkte Steuerungsfunktion über die Windkraftprojekte, aber es wird gehofft, dass die Einbindung der Grundstückseigentümer in zukünftigen Versammlungen eine stärkere Beteiligung ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass eine öffentliche Veranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger, organisiert von den Flächeneigentümern oder ihren Vertretern, stattfinden wird. Es ist besonders wichtig, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig aktiv einzubinden - am besten dann, wenn noch nicht alles entschieden ist. Wir hoffen nicht, dass plötzlich Windkraftanlagen entstehen und nur ein Teil der Menschen davon profitieren werden.

01/2024

Das Vorbehaltsgebiet WK61 wird nach Vorstellung der Regionalplanung zum Vorranggebiet, um künftig zur Energiewende beizutragen. Sind solche Vorranggebiete für Windenergieanlagen einmal festgeschrieben, dann hat dort die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen. Die Gemeinde nutzt ihre begrenzte Möglichkeit um ihren Raumanspruch und die Anwohner auch Minderheiten zu sichern.

12/2023

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 28.11.2023 wurde das Thema Windkraft diskutiert. Das Vorbehaltsgebiet WK 61, das zwischen den Gemeinden Lülsfeld, Frankenwinheim und Gerolzhofen liegt, befindet sich in der Flächensicherung eines Projektierers, der einzelne Flächenbesitzer besucht. Ohne Flächenpooling hat die Gemeinde keine Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung von Windkraftanlagen. Die Beteiligungsmöglichkeit sich zu beteiligen wird schwieriger und die Transparenz ist vermutlich nicht ausreichend gewährleistet.

Vor allem die Flächeneigentümer haben den wesentlichen Einfluss auf das Verfahren. Es ist wichtig die Belange der Gemeinde und der Mitbürger nicht aus den Augen zu verlieren. Nicht zuletzt um des Dorffriedens willen müssen die Flächeneigentümer und die Gemeinde die Chance nutzen, ein gewisses Maß an Einfluss zu bekommen. Die Wertschöpfung sollte in unserer Region bleiben, dies würde über Jahrzehnte ein Gewinn für alle Beteiligten sein.

11/2023
Gemeinderatssitzung am 28.11.2023
Beschlüsse gefasst zur Durchführung eines Flächenpooling im Vorbehaltsgebiets für Windkraftanlagen im WK 61.
Heinrichs wies abschließend noch ausdrücklich darauf hin, dass vor allem die Flächeneigentümer einen wesentlichen Einfluss auf das Verfahren hätten und rief diese konkret und nachdrücklich auf, die Belange der Gemeinde und der Mitbürger nicht aus den Augen zu verlieren.
 
Die erste umfassende Informationsveranstaltung für alle Gemeinderäte der Gemeinden Frankenwinheim, Lülsfeld und den Stadträten von Gerolzhofen, hat am Dienstag den 21.11.2023 in Frankenwinheim stattgefunden.
Es wurde über unten stehenden Prinzipien berichtet, und wie man die Wertschöpfung in unsere Region behält. In einer der nächsten Gemeinderatssitzung werden wir ein kommunales Poolingverfahren beraten und nach Möglichkeit beschließen. Nach positiven Beschluss erfolgt die weitere Beauftragung zum Poolingverfahren.
In einer weiteren Infoveranstaltung werden alle Flächeneigentümer über die regionale Wertschöpfung und ein mögliches Flächenpooling unterrichtet. Wir hoffen auf die Mitarbeit der Flächeneigentümer im WK61
 
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09/2023
Die erste Informationsveranstaltung der Flächeneigentümer zur Windkraft WK61 hat am Dienstag, den 26.09.2023 in Lülsfeld stattgefunden. Es war ein entscheidender Schritt, um alle Grundstückeingentümer über die Pläne und die potenziellen Auswirkungen der Windkraftprojekte zu informieren. Ziel ist, die Steuerungsfunktion in der Region zu halten und die Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer sicherzustellen. Dies kann dazu beitragen, Konflikte und Missverständnisse zu minimieren.

Nach dem die Flächeneigentümer im WK61 informiert wurden, sollen nun alle Gemeinderäte und Stadträte die gleichen Information erhalten, um die Durchführung von weiteren Informationsveranstaltungen zu beauftragen. Für weitere Schritte benötigt es Beschlüsse, im Gremium. Die Einbindung der Eigentümer soll in einer zweiten Flächeneigentümerversammlung noch in diesem Jahr, bzw. Anfang des nächsten Jahres folgen. Die geplante öffentliche Veranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger wird vorbereitet, sobald wir die Gemeinschaft aktiv in den Entscheidungsprozess einbeziehen können. Erst benötigt die Entscheidung der Eigetümer. Nur gemeinsam können wir die Bedenken und Meinungen der Menschen in der Region berücksichtigen. Als Unterstützung übernehmen die Windkümmerer Nordbayern, in Zusammenarbeit mit endura Kommunal die weiteren Fachthemen, damit alle Fragen mit ausreichend Fachwissen ausgeführt werden können.

Folgende Prinzipien, sind der Gemeinde wichtig:

- Windkraftanlagen in dieser Ausbauhöhe geht uns allen an, daher ist eine breite Bürgerbeteiligung sinnvoll!

- Alle Grundstückeigentümer in diesem WK61 Gebiet sollen die gleiche Information erhalten und am Pachterlös beteiligt sein.

- Mindestabstände zu den Wohngebieten, geht uns allen an.

- Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft an einem möglichen Windpark soll erhalten bleiben

- Die Zukünftigen Betreiber sollen nach Möglichkeit aus der Region sein und auch bleiben.

Öffentliche Hintergrundinformation:

Beispiel der Stadt Arnstein und der Markt Werneck, diese Kommunen haben ihr Pooling vor einem Jahr voraus: