Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Diskussion um die Windkraftnutzung im Vorranggebiet WK61 hat in den vergangenen Monaten an Dynamik gewonnen. Die Gemeinde Lülsfeld hat dabei stets eine klare Haltung eingenommen: Wir sagen Nein zur Erweiterung des bestehenden Windgebiets und Nein zu überdimensionierten Windkraftanlagen, die sich zu nahe an unsere Wohnbebauung heranschieben.
Klare Position der Gemeinde – Schutz der Menschen steht im Vordergrund
Bereits im Dezember 2023 hat der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, keine weiteren Flächen als Suchräume für Windkraftprojekte zu melden. Die geplante Erweiterung um die Fläche mit etwa 23 ha wurde eindeutig abgelehnt. Das Vorranggebiet WK61 liegt bereits jetzt in kritischer Nähe zu unseren Ortsteilen Lülsfeld und Schallfeld. Die geplanten Anlagen – mit mit einer Gesamthöhe von knapp 267 Metern – stellen eine massive Veränderung unserer Landschaft dar.
Deshalb fordert die Gemeinde Lülsfeld:
- einen verbindlichen Mindestabstand von mindestens 1.000 Metern zur Wohnbebauung,
- eine strikte Begrenzung der Anlagenhöhe im Interesse des Landschaftsschutzes
- eine vollumfängliche Bürgerinformation, zu allen weiteren Schritten, bevor Fakten geschaffen werden.
Flächeneigentümer handeln eigenständig – Gemeinde außen vor
Trotz unserer intensiven Bemühungen als Gemeinde wurden große Teile der Fläche im WK61 direkt von privaten Eigentümern an den Projektierer ABO Energy verpachtet – ohne Mitspracherecht der Kommune. In zahlreichen Gesprächen und Sitzungen haben wir unsere Bedenken geäußert und appelliert, die Interessen der gesamten Bürgerschaft zu berücksichtigen. Leider blieb unsere Einflussmöglichkeit hier begrenzt.
Die Gemeinde Lülsfeld als demokratisch gewähltes Gremium, hat die Aufgabe übernommen, dem Planungsverband der Regierung von Unterfranken die Bedenken mitzuteilen. Wir haben die Möglichkeit genutzt, eine Stellungnahme abzugeben. Die Gemeinde hat ihre ablehnende Position zur Erweiterung von WK61 eingereicht und erneut die Einhaltung von Schutzabständen und Höhenbegrenzungen gefordert.
Unser Auftrag – Ihre Sicherheit und Lebensqualität
Die Gemeinde Lülsfeld steht geschlossen für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger ein. Wir fordern, dass die Energiewende nicht auf dem Rücken einzelner Ortschaften ausgetragen wird. Der Klimaschutz darf nicht gegen den Landschafts- und Gesundheitsschutz ausgespielt werden. Unsere Heimat soll lebenswert bleiben – für heutige und künftige Generationen.
Danke für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Energiepolitik eintreten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Gemeindehomepage: https://www.luelsfeld.de/ „Unser Engagement“ WK61
Bundesrechts im Zusammenhang mit der Aufstellung von WKA:
- Der Regionalplan in der aktuellen Fassung sieht bei Gemeinden (ohne überörtl. Versorgungsfunktion) einen Abstand von 800 m vor.
- Regionalplanes Main-Rhön sieht vor, dass die WKA höhenmäßig nicht begrenzt werden (dürfen).
- Dies wurde durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie weitere bundesrechtliche Regelungen verstärkt. Die früher geltende 10_H-Regelung ist nicht maßgeblich, da Bundesrecht höherrangiger als Landesrecht ist.
- Nachdem der Regionalplan als überörtliche Plan Vorrang gegenüber der Bauleitplanung der Gemeinde hat, kann die Gemeinde auch keine abweichenden Regelungen im Rahmen ihrer Bauleitplanung bestimmen.
Mit besten Grüßen
Thomas Heinrichs
Erster Bürgermeister der Gemeinde Lülsfeld