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Neue Strompreise und neue Stromlieferverträge ab 1. Juli

LÜLSFELD (RA) An diesem Wochenende erhalten mehr als 50 000 Kunden der Unterfränkischen Überlandzentrale (ÜZ) Post von ihrem Stromversorger. Die Sendung enthält neben einem Anschreiben und dem neuen Preisblatt auch einen Vertrag zur Lieferung elektrischer Energie, der bisher bestehende Verträge ablösen soll.

Auslöser für diese Aktion ist eine Änderung der gesetzlichen Grundlage durch den Bundesgesetzgeber für alle bisher bestehenden Stromlieferungsverträge, führt die ÜZ in einer Pressemitteilung aus. Diese aus dem Energiewirtschaftsgesetz hervorgegangene „Grundversorgungs-Verordnung - GVV“ gilt seit 8. November 2006 und hat die Rechte der Stromverbraucher in einigen Positionen erweitert. Die damit verbundenen Änderungen haben wesentlichen Einfluss auf die bisherigen Vertragsbedingungen.

Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor, dass alle Verträge mit einer längeren Laufzeit an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und der Rechtsverordnung anzupassen sind. Es geht also nicht um den Abschluss neuer Verträge, sondern im Wesentlichen um die Anpassung bestehender Verträge an die neue gesetzliche Grundlage.

In die an ihre Kunden versandten Vertragsunterlagen hat die ÜZ – individuell abgestimmt auf den bisherigen Verbrauch des einzelnen Kunden – eine Empfehlung für den jeweils besten Tarif eingearbeitet. Zusätzlich garantiert die ÜZ weiterhin ihre bewährte Bestpreisabrechnung.

Die ÜZ empfiehlt allen Kunden, die Vertragsunterlagen möglichst vor dem 31. Juli nach Lülsfeld zurückzusenden, um sich die oben beschriebenen Vorteile zu sichern. Kunden, die nicht auf das neue Vertragsangebot reagieren, werden mit Wirkung ab 1. Juli automatisch in den jetzt gesetzlich vorgeschriebenen „Grundversorgungstarif“ eingestuft – und der ist nicht so günstig, wie die in den Vertragsunterlagen empfohlenen individuellen Tarife.

Nach 18 Monaten Preisstabilität, muss der Versorger die Arbeitspreise, geringfügig, aber nach eigener Aussage unumgänglich, anpassen. Im Gegenzug senkt die ÜZ allerdings den Grundpreis beim Eintarif um gut 53 Euro, beim Doppeltarif um 36 Euro. Für die meisten Abnehmer ist das unter dem Strich sogar eine Strompreissenkung.

Eine weit verbreitete Fehleinschätzung ist in den Augen der ÜZ, dass Preisänderungen Willkür-Entscheidungen der Versorger seien. Der Strompreis entsteht seit der Liberalisierung des Strommarktes im Handel an der Strombörse und die staatlichen Regulierungsbehörden legen jedem Stromversorger bei der Preisgestaltung kürzeste Zügel an. „Es gibt keinen Spielraum für Preis-Fantasien“, so die ÜZ abschließend.

Für Rückfragen steht die ÜZ unter Tel. (0 18 01) 604 604 zur Verfügung. Der genaue Wortlaut der Grundversorgungsverordnung findet sich im Internet unter www.uez.de

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