Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg
Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg

Zensus 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

hier erhalten Sie eine zusammengefasste Information zum Zensus 2022, auch in unsere Gemeinde könnten Haushalte zur Befragung ausgewählt sein!


1. Start der Haushaltebefragungen zum Stichtag 15. Mai 2022 – es erfolgt vorher eine postalische Terminankündigung für die Befragungen vor Ort!
Innerhalb von zwölf Wochen
, bis zum 6. August, führen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Landkreis Schweinfurt Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis

(die betroffenen Haushalte wurden durch ein statistisches Verfahren zufällig ausgewählt) bei Bürgerinnen und Bürgern durch.

Ziel dieses Projektes ist es, die Bevölkerungszahl und Demografie in den einzelnen Gemeinden verlässlich zu eruieren.


2. Ausweispflicht und Datenschutz
Die Erhebungsbeauftragten sind bei ihrer Tätigkeit mit einem amtlichem Erhebungsbeauftragtenausweis, der in Kombination mit dem

Personalausweis den Auskunftspflichtigen unaufgefordert vorzuzeigen!


3. Befragungen vor Ort
Ab Mai versenden die Erhebungsbeauftragten eine postalische Terminankündigung für die Befragungen vor Ort an die ausgewählten Haushalte.

Bei diesem Termin werden Basisdaten:

  • zur Person
  • soziodemografischen Themen wie Wohnsituation
  • Bildung und Ausbildung
  • Arbeitsort und Branche ermittelt
  • Auskünfte zum Einkommen werden nicht erhoben!

In der Regel dauern die Interviews ca. fünf bis zehn Minuten und können von einer volljährigen Person des Haushalts erledigt werden.

Ein Betreten der privaten Räume ist durch den Erhebungsbeauftragten nicht vorgesehen; die Befragungen können an der Haustüre durchgeführt werden.


4. Bei allen Befragungen im Rahmen des Zensus besteht für die Bürgerinnen und Bürger Auskunftspflicht nach dem Zensusgesetz. Anonymisierte Auswertung!

Zusätzliche Hinweise:

Diese ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Immerhin liefert der Zensus die Grundlage

für die Planung von beispielsweise Wohngebieten, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt. Die gewonnenen Daten werden

ausschließlich anonymisiert ausgewertet und somit lassen die Ergebnisse keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Auch gilt das sogenannte Rückspielverbot.

Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen - hin zur amtlichen Statistik und nicht an Dritte weitergeleitet werden dürfen.

Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 ist voraussichtlich Ende 2023 durch das Statistische Bundesamt zu rechnen.

Die Webseite http://www.Zensus2022.de<http://www.Zensus2022.de> wird Ende 2023 zum zentralen Ergebnisportal.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 sind auf der Homepage

des Landratsamtes Schweinfurt unter http://www.landkreis-schweinfurt.de/zensus2022<http://www.landkreis-schweinfurt.de/zensus2022> abrufbar.

Ihre Gemeinde

Schweinfurt, 29.04.2022
Quelle: Landkreis, Zur honorarfreien Veröffentlichung