Die Gemeinde Lülsfeld veräußert das ehemalige Lehrerwohnhaus
auf dem Grundstück Fl.-Nr. 47/3 in der Gemarkung Schallfeld zu ca. 1.141 m², die genaue
Grundstücksgröße wird im Rahmen der Dorfplatzgestaltung noch festgelegt.
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über den nicht ausgebauten (geschotterten Wirtschaftsweg) Kirchweg.
Das zweigeschossige Wohngebäude wurde 1963 in massiver Bauweise errichtet.
Auf einer Wohnfläche von ca. 152 m² befinden sich 8 Zimmer, 2 Bäder, 2 WC, eine
Küche und Speis. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Das Gebäude ist unterkellert.
Im Keller befindet sich eine Ölzentralheizung mit Wamwasserbereitung.
Das Objekt ist derzeit vermietet.
Auf dem Gebäude befindet sich aktuell noch eine Feuerwehrsirene, die nach der Ver-
äußerung auf dem benachbarten neuen Dorfplatz ihren Platz finden wird.
Ein Gutachten wurde 2015 erstellt und kann in der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Zimmer Nr. 10 eingesehen werden.
Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter 09382/607-67 gebeten.
Mit den Höchstbietenden kann eine Innenbesichtigung des Wohnhauses erfolgen.
Das Anwesen befindet sich im Fördergebiet der Dorferneuerung. Private Sanierungsmaßnahmen
können mit 10% bis 35% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000,-- €
gefördert werden, falls diese einer dorfgerechten Ausführung entsprechen. Ein möglicher
Antrag kann bis zum 30.09.2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken eingereicht werden.
Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Kosten muss zum 30.09.2027 erfolgen.
Die Gemeinde behält sich das Recht der freien Vergabe und den Zuschlag vor und ist weder an ein
Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagsverteilung verpflichtet.
Schriftliche Angebote senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit
der Aufschrift „Angebot Wohnhaus Schallfeld“ mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Anschrift
bis zum 15.03.2022
an folgende Adresse: Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, z.Hd. Frau Hörr, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die auf ein Höchstgebot ein pauschales Nachgebot enthalten, unzulässig sind.
gez.
Thomas Heinrichs
1. Bürgermeister