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Höhere Kosten sowohl für Grundbesitz als auch auf dem Friedhof - Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022

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Lülsfelds Bürgermeister Thomas Heinrichs hatte Katrin Lichosik und Sandra Hörr als Vertreterinnen der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen eingeladen. Hintergrund war die anstehende Neufassung der Friedhofsgebührensatzung. Hörr informierte die Räte, dass im Kommunalabgabengesetzt beschrieben sei, dass Gebührensätze alle vier Jahre neu kalkuliert werden müssen. In Lülsfeld wurden die Sätze jedoch schon seit längerer Zeit nicht mehr überprüft. Nur der dienst-älteste Gemeinderat Arnold Bedenk konnten sich noch an eine Diskussion dieses Themas in der Vergangenheit erinnern. Entsprechend groß war die Lücke zwischen den aktuellen Sätzen und den jetzt neu ermittelten Kosten.
Zuerst informierte Katrin Lichosik aber über die verschiedenen Grab-Arten. Das klassische Familiengrab mit 4 Sargplätzen ist die häufigste Grab-Form auf beiden Friedhöfen der Gemeinde. Daneben gibt es auch einige Reihengräber. Urnengräber und Urnenröhren würden in jüngerer Vergangenheit häufiger nachgefragt. Anschließend erklärte sie ihr Vorgehen beim Erstellen der Kalkulation. Über einen Betrachtungszeitraum von 4 Jahren wurden unter anderem folgende Kosten berücksichtigt: Strom- und Wasserkosten; Abfallentsorgung, Renovierungsarbeiten wie z.B. Friedhofsmauer, Kapellentür und die vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung. Auch Bauhoflöhne und kalkulatorischen Kosten wie z.B. Abschreibungen und Zinsen wurden mit aufgenommen. Darüber hinaus werden auch Sterbestatistiken und die Anzahl der Neuvergaben und Grab-Verlängerungen in der Berechnung berücksichtigt.

Bei Familiengräbern, für die bisher 130 Euro für 20 Jahre verlangt wurde, ergäbe sich ein wesentlich höherer Betrag von 2562,83 Euro. Bei Reihengräbern ergäbe sich ein ähnliches Verhältnis von 80 zu 1519,53 Euro. Das Gremium war sich einig, dass diese Gebührenerhöhung nicht 1:1 an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden kann. Und so wurden folgende neuen Sätze einstimmig festgelegt:

Familiengrab von 130 auf 600 Euro für 20 Jahre

Reihengrab von 80 auf 360 Euro für ebenfalls 20 Jahre

Urnengrab von 70 auf 360 für 10 Jahre

Die neu hinzugekommenen Urnenröhren sollen ebenfalls mit 360 Euro beaufschlagt werden. Außerdem wurden noch die Sätze für Grabverlängerungen und Leichenhallennutzung neu geregelt.

Auch bei den Hebesätzen der Grundsteuer sei eine Neuregelung nötig erklärte Bürgermeister Heinrichs, weil die letzte Anpassung 1994 stattfand. Als Vorschlag lag eine Erhöhung der Grundsteuer A um 10% auf 360% und Grundsteuer B um 30% auf 340% vor. Mit diesen Werten läge die Gemeinde immer noch je 5%-Punkte und dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinde des Regierungsbezirks Unterfranken. Der Bürgermeister hatte sich extra diesen Vergleichswert berechnen lassen, da der Landesdurchschnitt Bayerns deutlich höher liegt und deshalb keinen passenden Vergleich erlauben würde. Für die Gemeinde ergäben sich daraus jährliche Mehreinnahmen in Höhe von knapp 10.000 Euro

Gemeinderat Ulrich Schemmel regte an noch zwei bis drei Jahre abzuwarten, da dann sowieso eine Reform der Steuerhebesätze zu erwarten sei. In der anschließenden Diskussion dominierte jedoch die Meinung bereits jetzt eine Anpassung vorzunehmen. Es sei zu befürchten dass spätere Anpassungen dann wieder größere Sprünge nötig machen würden. Dem stimmten 6 Räte zu, 3 waren dagegen.