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Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht

Seuchenrisiko im Landkreis Schweinfurt jetzt gering bis mäßig Landkreis Schweinfurt. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) werden daher die durch die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden erlassenen Allgemeinverfügungen aufgehoben. Im Landkreis Schweinfurt gilt dies ab Samstag, 1. Mai 2021.