Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg
Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg

Regionalbudget 2021

Auch im Jahr 2021 sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen wieder die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten.

Jetzt sind Ihre Projektideen gefragt, denn die Region MainSteigerwald ruft ab sofort zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets für das Programmjahr 2021 auf.

Bei konkreten Projektideen nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf. Mit dem Einreichen
einer Projektskizze können wir Sie vorab unterstützen und die grundsätzliche Förderfähigkeit klären (optional).

Anträge sind bis zum 31.03.2021 möglich (verpflichtend).

Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen
aus den bisherigen Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim,
Stadt Gerolzhofen, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, Schwanfeld, Sulzheim und Wipfeld eingereicht werden.

Region MainSteigerwald hat sich erneut beworben
– Antragstellung ab sofort möglich!

Der ILE-Zusammenschluss Region MainSteigerwald e.V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten,
die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Termine und Ansprechpartner:

  • Ab sofort: Kontaktaufnahme mit dem Allianzmanagement, optional Projektskizze einreichen
  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 03.2021
  • Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis spätestens 09.2021
  • Spätester Termin zur Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. Rechnungsbelegen mit der Verantwortlichen Stelle (Vorlage des Durchführungsnachweises): 09.2021


Anfragen auf Förderung
sind mit dem Antragsformular als E-Mail an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

und in Papierform an die verantwortliche Stelle zu richten:

Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen

Verantwortliche Stelle Regionalbudget

Brunnengasse 5

97447 Gerolzhofen

Fördergegenstand und Antragsberechtigte:

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a)  Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung:

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit
bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Bewerbungsunterlagen können auch gerne über die Gemeinde Lülsfeld aberufen werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gruß

Thomas Heinrichs