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Was bei der Auswahl des Dorfbaums zu beachten ist – Gemeinderatssitzung vom 20.10.2020

Da sich die Lülsfelder Gemeinderäte immer wieder mit Bauvergaben und Baurecht zu beschäftigen haben, hatte erster Bürgermeister Thomas Heinrichs den an der Verwaltungsgemeinschaft für diese Themen Verantwortlichen eingeladen. Andreas Scheuring erläuterte die Vorgaben bezüglich öffentlich und nicht öffentlich zu behandelnden Themen. Am Beispiel der Vergabe einer Baumfällung machte er die Unterschiede deutlich: Dass eine Baumfällung in der Schallfelder Ortsmitte im November durchgeführt werden sollte könnte in der öffentlichen Sitzung festgelegt werden. Die Anzahl der Bäume, die Kosten und die Namen der Anbieter sowie weitere Details dürften aber erst nach Durchführung der Arbeiten veröffentlicht werden. Dies diene zum Beispiel dazu Absprachen zu vermeiden. Außerdem riet er dem Rat generell Baufachleute wie Architekten oder Ingenieurbüros zu konsultieren um sich rechtlich abzusichern. Die vermeintlichen Mehrkosten könnten aber durch falsche Planungen oder Ausführungen schnell durch entsprechende Folgekosten bedeutend überschritten werden. Generell seien die gemeindlichen Vertreter auf dem Bausektor Laien und entsprechendes Detailwissen könne nicht vorausgesetzt werden.

Das vom Fachmann vorgestellte Beispiel war nicht von ungefähr ausgewählt worden. Tatsächlich hatte der Gemeinderat in einer der letzten Sitzungen die Fällung der Dorflinde in Schallfeld vergeben. Jetzt konnte der Bürgermeister weitere Details dazu veröffentlichen. Nach der Fällung am 11. Und 12. November sollte möglichst zeitnah ein neuer Baum dort gepflanzt werden. Heinrichs hatte sich vorab mit dem Thema auseinandergesetzt und wies die Räte auf die verschiedenen Kriterien der Auswahl hin. So sei unter anderem die mögliche Wasseraufnahme, die vorhandene Sonneneinstrahlung, der herbstliche Laubabwurf und die Klimabeständigkeit oder Lebenserwartung zu berücksichtigen. Aber auch Pflegeaufwand, Schattenwurf und das Einfügen ins Ortsbild seien wichtige Entscheidungsgrundlagen. Schließlich einigte man sich darauf noch die dortigen Anwohner anzuhören, bevor die Auswahl getroffen werden soll.

Anschließend ging es nochmal um Punkte aus nichtöffentlicher Sitzung. Sobald die Geheimhaltungspflicht für solche Themen weggefallen ist, können und sollten diese veröffentlicht werden um Transparenz sicher zu stellen betonte der Bürgermeister. Klärungsbedarf gab es aber bei einem Beschluss zu zwei Vorkaufsrechten für Flächen im Gemeindegebiet. Die Räte beschlossen das Thema in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.

Abschließend wurde der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem Doppelcarport im Lülsfelder Schleifweg einstimmig genehmigt.

 

2016 03 04 Baumfällen Friedhof MG MG 5925klein

Archivfoto, Baumfällung im März 2016 am Lülsfelder Friedhof