Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg
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Aus dem Gemeinderat

LÜLSFELD (tg) DSL-Beauftragter Martin Ament informierte seine Ratskollegen und 1. Bürgermeister Wolfgang Anger in der Gemeinderatssitzung über den momentanen Stand des Internet-Ausbaus und erklärte verschiedene Modelle zur Breitbandentwicklung in beiden Ortsteilen.

In seiner Präsentation ging Ament zunächst auf die Ist-Analyse ein und zeigte auf, welche Möglichkeiten derzeit von der Bevölkerung genutzt werden, um ins Internet zu gelangen. Anschließend erläuterte er die Auswertung einer Bedarf-Analyse, die anhand einer Einwohner-Umfrage ermittelt wurde. Diese ergab einen erhöhten Bedarf bei Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. Um diesem gerecht zu werden und um sämtlichen Einwohnern einen schnelleren Internetzugang zu ermöglichen, müsse laut Ament deshalb eine neue Struktur geschaffen werden.

Dazu werde auf der Internetseite der Gemeinde ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ eröffnet. Dadurch soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

Gleichzeitig führt die Gemeinde Lülsfeld ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4. der Breitbandrichtlinie durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologien-Neutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

Ziel des Markterkundungsverfahrens und Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, Heimarbeitsplätze, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Zu Beginn der Sitzung vergab das Gremium die Installationsarbeiten zur Verbesserung der Raumakustik im Mehrzweckraum des Lülsfelder Rathauses an eine Firma aus Alitzheim. Messungen hatten ergeben, dass die Nachhallzeit dort 2,91 Sekunden beträgt, wodurch die Akustik stark beeinträchtigt wurde. Es werden nun horizontale Spanndecken aus Licht- und Akustikgewebe vollflächig oberhalb der Kehlbalken eingebaut. Die Kosten dafür belaufen sich laut Angebot auf 5.752.97 Euro.

1. Bürgermeister Wolfgang Anger informierte die Ratsmitglieder, dass im gemeindeeigenen Haus in der Schallfelder Straße 3 mit einem Sachverständigen Probebohrungen durchgeführt wurden, um den Grad der Feuchtigkeit festzustellen. Das daraus angefertigte Gutachten ergab keinen gesundheitsgefährdeten Befund. Anhand des Gutachtens soll nun in der nächsten Sitzung die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. In der September-Sitzung wurde die energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses bis auf Weiteres aufgeschoben, da die Kosten den dafür eingeplanten Rahmen momentan deutlich überschreiten.

Einstimmig fiel der Beschluss des Gremiums zur Rückabwicklung von zu viel berechneter Mehrwertsteuer bei den Beiträgen zur Wasserversorgung aus. Alle Grundstückseigentümer, die in der Zeit vom 12. August 2000 bis 30. Juni 2009 für ihre Herstellungsbeitragsbescheide zur Wasserversorgung den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlt haben, können jetzt einen Antrag auf Rückerstattung der zu viel entrichteten Mehrwertsteuer stellen. Dies gilt auch für bereits bestandskräftige Bescheide. Grund dafür ist ein entsprechendes Urteil vom Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht.

Allerdings kann der Antrag nur von demjenigen gestellt werden, der damals Empfänger des Bescheides war bzw. vom Gesamtrechtsnachfolger und beschränkt sich weiter auf den Kreis, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Erstattung erfolgt durch die Gemeinde freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Es erfolgt auch keine Verzinsung des zu berichtigenden Betrages. Eine Rückerstattung erfolgt erst ab einem Mindestbetrag von zehn Euro.
Der Antrag ist im Rathaus Lülsfeld bzw. den Amtsstunden des 1. Bürgermeisters in Schallfeld sowie auf der gemeindlichen Homepage erhältlich.

Ohne Gegenstimme wurde vom Gemeinderat auch der Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der ÜZ Lülsfeld beschlossen. In den Vorjahren bestand zwischen der Gemeinde Lülsfeld und der ÜZ ein integrierter Vertrag, welcher neben dem Energiepreis auch das Netznutzungsentgelt beinhaltet hatte. Dieser läuft zum Ende des Jahres aus. Die Gemeinde hat somit ab 1. Januar 2010 als Netznutzer selbst aufzutreten, was eine vertragliche Vereinbarung zum Netzzugang erforderlich macht. Dieser Vertrag ist zeitlich unbefristet. Die jährlichen voraussichtlichen Bruttokosten in Höhe von 2.500 Euro werden entsprechend in der Haushalts- und Finanzplanung des Haushaltes Lülsfeld aufgenommen.

Die Vergabe zur Aufstellung eines Informationsschaukastens in Lülsfeld wurde vom Gremium zurückgestellt. Bei einem Ortstermin sollen zunächst die Maße und der genaue Standort festgelegt werden.
Zustimmung fand der Antrag des Elisabethenvereins Lülsfeld zur Übernahme der Mehrkosten für Kinder unter drei Jahren. Dies ist notwendig, damit der Kindergarten unter dreijährige Kinder bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Faktor 2,0 vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Solzialordnung, Familie und Frauen gefördert bekommt, auch wenn diese im Laufe des Betreuungsjahres das dritte Lebensjahr vollenden.

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